Friedensgerichtsbarkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 29. November 2014, 13:11 Uhr

Als Friedensgerichtsbarkeit wird die Gerichtsbarkeit über Bagatellen bezeichnet, die üblicherweise schon Baronets und (Klein-)Städte ausüben dürfen. Friedensgerichte können nur begrenzte Geldstrafen und Züchtigungen als Strafe verhängen. Alles darüber hinaus fällt unter die Frei- oder sogar Blutgerichtsbarkeit.

Quellen