Kronanwalt: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 29. November 2014, 13:14 Uhr
Der Kronanwalt des Horasreichs erhebt im Namen des Monarchen Klage, wenn Kaiserrecht gebrochen wurde. Er ist dem Comto Iustitiar unterstellt.
Quellen
- Reich des Horas, Seiten 81, 85